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FörderungSalzburgEigentümerSEIT 1.8.2026

Sanierung in Salzburg: Erst registrieren, dann Auftrag vergeben

01. September 2026

Kurz erklärt

Bei den aktuell über die Salzburger Sanierungsförderung förderbaren Maßnahmen muss die Registrierung grundsätzlich VOR Auftragserteilung erfolgen.

2026 betrifft die Wohnbauförderung in diesem Programm insbesondere alters- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlifte.

Energetische Maßnahmen sind 2026 nicht über dieses konkrete Wohnbauförderungsprogramm förderbar; für Heizungstausch und Solaranlagen können andere Energieförderungen bestehen.

Beispiel

Variante A: Registrierung → Förderprüfung → Auftrag → Förderung grundsätzlich möglich

Variante B: Auftrag unterschrieben → danach Registrierung → Förderung kann ausgeschlossen sein

Was bedeutet das für Sie?

Eigentümer

Bei Sanierungsvorhaben immer zuerst prüfen: Welche Förderung? Welche Registrierung? Welche Frist? – und erst danach verbindlich bestellen.

FlowHomes Tipp

Bei Sanierungsvorhaben immer zuerst prüfen: Welche Förderung? Welche Registrierung? Welche Frist? – und erst danach verbindlich bestellen.

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Geprüfte Information

Unsere ImmoNews basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen österreichischer Behörden und offizieller Stellen. Bei individuellen steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen ziehen wir die entsprechenden Experten aus unserem Netzwerk hinzu.

Quelle: Land Salzburg – Sanierungsförderung · www.salzburg.gv.at

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Die individuelle Situation kann abweichen. Bei steuerlichen und rechtlichen Fragen empfehlen wir die Prüfung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.

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