Kurz erklärt
Bei den aktuell über die Salzburger Sanierungsförderung förderbaren Maßnahmen muss die Registrierung grundsätzlich VOR Auftragserteilung erfolgen.
2026 betrifft die Wohnbauförderung in diesem Programm insbesondere alters- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlifte.
Energetische Maßnahmen sind 2026 nicht über dieses konkrete Wohnbauförderungsprogramm förderbar; für Heizungstausch und Solaranlagen können andere Energieförderungen bestehen.
Variante A: Registrierung → Förderprüfung → Auftrag → Förderung grundsätzlich möglich
Variante B: Auftrag unterschrieben → danach Registrierung → Förderung kann ausgeschlossen sein
Was bedeutet das für Sie?
Eigentümer
Bei Sanierungsvorhaben immer zuerst prüfen: Welche Förderung? Welche Registrierung? Welche Frist? – und erst danach verbindlich bestellen.
FlowHomes Tipp
Bei Sanierungsvorhaben immer zuerst prüfen: Welche Förderung? Welche Registrierung? Welche Frist? – und erst danach verbindlich bestellen.
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Geprüfte Information
Unsere ImmoNews basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen österreichischer Behörden und offizieller Stellen. Bei individuellen steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen ziehen wir die entsprechenden Experten aus unserem Netzwerk hinzu.
Quelle: Land Salzburg – Sanierungsförderung · www.salzburg.gv.at
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Die individuelle Situation kann abweichen. Bei steuerlichen und rechtlichen Fragen empfehlen wir die Prüfung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.