Kurz erklärt
Gefördert wird unter bestimmten Voraussetzungen der Erwerb einer neu errichteten Wohnung in Salzburg. Die Wohnung darf grundsätzlich nicht älter als drei Jahre sein.
Zusätzlich gelten Bedingungen hinsichtlich Hauptwohnsitz, Einkommensgrenzen, Kaufpreisobergrenzen, Bauträger, Finanzierung und mindestens 30 % Fremdmittel.
Die veröffentlichten Einmalzuschüsse betragen je nach Haushaltskonstellation:
- 1–2 Personen: € 44.000
- 3–4 Personen: € 54.000
- 5+ Personen / Jungfamilien / Alleinerziehende: € 64.000
- Kinderreiche Familien: € 72.000
Die zum tatsächlichen Antragstermin geltenden Förderbedingungen müssen nochmals geprüft werden.
Ein Paar kauft eine förderfähige neu errichtete Wohnung in Salzburg und erfüllt sämtliche persönlichen, finanziellen und objektbezogenen Voraussetzungen.
Der veröffentlichte Einmalzuschuss für einen 1–2-Personen-Haushalt beträgt:
€ 44.000
Das kann die benötigte Eigenfinanzierung erheblich verändern.
Was bedeutet das für Sie?
Käufer
Bei Neubauwohnungen die Förderfähigkeit prüfen, bevor die endgültige Finanzierung zusammengestellt wird. Die Förderung kann den Eigenmittelbedarf deutlich reduzieren.
Wer eine Wohnung in Salzburg kaufen oder verkaufen möchte, findet bei uns Beratung für Wohnung verkaufen in Salzburg und eine fundierte Immobilienbewertung.
FlowHomes Tipp
Bei Neubauwohnungen die Förderfähigkeit prüfen, bevor die endgültige Finanzierung zusammengestellt wird.
Förderfähigkeit besprechen
Geprüfte Information
Unsere ImmoNews basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen österreichischer Behörden und offizieller Stellen. Bei individuellen steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen ziehen wir die entsprechenden Experten aus unserem Netzwerk hinzu.
Quelle: Land Salzburg – Eigentumsförderung Kauf · www.salzburg.gv.at
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Die individuelle Situation kann abweichen. Bei steuerlichen und rechtlichen Fragen empfehlen wir die Prüfung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.