Kurz erklärt
Bei neuen Energieausweisen müssen Immobilienanzeigen grundsätzlich Angaben enthalten zu:
- Heizwärmebedarf
- Endenergiebedarf
- Gesamtenergieeffizienzklasse
Für bestimmte weiterhin gültige ältere Energieausweise bestehen Übergangsregeln. Dort können weiterhin die bisherigen Angaben verwendet werden.
Eine Immobilienanzeige könnte – abhängig vom vorhandenen Energieausweis – folgende Information enthalten:
- HWB: 42 kWh/m²a
- Endenergiebedarf: 85 kWh/m²a
- Gesamtenergieeffizienzklasse: laut Energieausweis
Bei einem weiterhin gültigen älteren Energieausweis kann aufgrund der Übergangsregelung weiterhin HWB und fGEE angegeben werden.
Was bedeutet das für Sie?
Verkäufer
Vor der Vermarktung sollte geprüft werden: Gibt es einen Energieausweis? Ist dieser noch gültig? Welche Kennzahlen enthält er? Entspricht die Immobilienanzeige den aktuellen gesetzlichen Vorgaben?
FlowHomes Tipp
Wir prüfen diese Unterlagen bereits vor Beginn der Vermarktung, damit die Immobilie korrekt angeboten werden kann.
Immobilie verkaufen
Geprüfte Information
Unsere ImmoNews basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen österreichischer Behörden und offizieller Stellen. Bei individuellen steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen ziehen wir die entsprechenden Experten aus unserem Netzwerk hinzu.
Quelle: RIS – Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012, § 3 und Übergangsbestimmungen · www.ris.bka.gv.at
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Die individuelle Situation kann abweichen. Bei steuerlichen und rechtlichen Fragen empfehlen wir die Prüfung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.