Kurz erklärt
Bei Immobilien, die steuerlich als „Altvermögen“ gelten, wird die Immobilienertragsteuer derzeit häufig pauschal vom Verkaufserlös berechnet.
Ab 1. Jänner 2027 werden die pauschalen Anschaffungskosten reduziert. Dadurch steigt bei normalem Altvermögen die effektive Steuerbelastung von derzeit rund 4,2 % auf 6 % des Verkaufserlöses.
Bei bestimmten umgewidmeten Altgrundstücken steigt die Belastung ebenfalls.
Verkaufspreis: € 500.000
Bei normalem Altvermögen ohne relevante Umwidmung:
- 2026: ca. € 21.000 ImmoESt
- 2027: ca. € 30.000 ImmoESt
Unterschied: rund € 9.000
Das Beispiel ist vereinfacht und setzt voraus, dass keine Steuerbefreiung, etwa die Hauptwohnsitzbefreiung, greift.
Was bedeutet das für Sie?
Verkäufer
Wer ohnehin über einen Verkauf nachdenkt und eine ältere Immobilie besitzt, sollte noch 2026 prüfen lassen, ob ein Abschluss vor Jahresende wirtschaftlich sinnvoll sein könnte.
Nicht jeder Verkäufer zahlt ImmoESt. Insbesondere Hauptwohnsitzbefreiung, Herstellungsbefreiung, Anschaffungszeitpunkt und frühere Nutzung können entscheidend sein.
Wer eine Immobilie in Salzburg verkaufen möchte, lässt vorab am besten eine Immobilienbewertung in Salzburg erstellen – so lässt sich der Nettoerlös nach Steuern realistisch planen.
FlowHomes Tipp
Nicht nur den möglichen Verkaufspreis betrachten – entscheidend ist, was nach Steuern und Kosten tatsächlich übrig bleibt. FlowHomes begleitet Eigentümer auf Wunsch gemeinsam mit Steuerberater, Rechtsanwalt und Notar durch diese Fragestellungen.
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Geprüfte Information
Unsere ImmoNews basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen österreichischer Behörden und offizieller Stellen. Bei individuellen steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen ziehen wir die entsprechenden Experten aus unserem Netzwerk hinzu.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen – Budgetbegleitgesetz 2027/2028 · www.bmf.gv.at
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Die individuelle Situation kann abweichen. Bei steuerlichen und rechtlichen Fragen empfehlen wir die Prüfung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.