Kurz erklärt
Wird ein Grundstück nach dem 31. Dezember 2024 erstmals so umgewidmet, dass eine Bebauung möglich wird, kann beim späteren Verkauf ein zusätzlicher Umwidmungszuschlag relevant werden.
Dabei wird nicht einfach die Steuer um 30 % erhöht. Vielmehr kann der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn um 30 % erhöht werden.
Angenommener steuerpflichtiger Gewinn vor Zuschlag: € 200.000
- 30 % Umwidmungszuschlag: € 60.000
- Steuerliche Bemessungsgrundlage vereinfacht: € 260.000
Bei 30 % ImmoESt wären das vereinfacht € 78.000 statt ohne Zuschlag € 60.000.
Das konkrete Ergebnis hängt vom Einzelfall und von gesetzlichen Begrenzungen ab.
Was bedeutet das für Sie?
Eigentümer
Vor dem Verkauf eines Grundstücks unbedingt klären: Wann wurde das Grundstück erworben? Wann erfolgte die Umwidmung? Welche Widmung bestand davor? Wie wurde das Grundstück erworben? Liegt Alt- oder Neuvermögen vor?
Wer ein Grundstück in Salzburg verkaufen möchte, sollte Widmung und möglichen Umwidmungszuschlag frühzeitig prüfen – wir helfen bei der Einschätzung.
FlowHomes Tipp
Gerade bei Grundstücken sollte vor Festlegung des Verkaufspreises eine ungefähre Nettoerlösberechnung erfolgen.
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Geprüfte Information
Unsere ImmoNews basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen österreichischer Behörden und offizieller Stellen. Bei individuellen steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen ziehen wir die entsprechenden Experten aus unserem Netzwerk hinzu.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen / WKO – Immobilienertragsteuer und Umwidmungszuschlag · www.wko.at
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Die individuelle Situation kann abweichen. Bei steuerlichen und rechtlichen Fragen empfehlen wir die Prüfung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.