Kurz erklärt
Für die Sonderbefreiung musste der Grundbuchsantrag grundsätzlich zwischen 1. Juli 2024 und 1. Juli 2026 einlangen und weitere Voraussetzungen erfüllen.
Bei neuen Käufen sind deshalb wieder die normalen Gebühren zu berücksichtigen:
- 1,1 % für die Eintragung des Eigentumsrechts
- 1,2 % für die Eintragung des Pfandrechts bei Finanzierung
Zuzüglich weiterer Gebühren und Kaufnebenkosten.
Kaufpreis bzw. maßgebliche Bemessungsgrundlage: € 500.000
- Eigentumseintragung 1,1 %: € 5.500
- Angenommener eingetragener Pfandbetrag: € 400.000
- Pfandrecht 1,2 %: € 4.800
Zusammen: € 10.300 zuzüglich Eingabegebühr und weiterer Kaufnebenkosten.
Was bedeutet das für Sie?
Käufer
Alte Kaufnebenkostenrechner oder Finanzierungsberechnungen aus der Zeit der Gebührenbefreiung können zu niedrig angesetzt sein. Die vollen Gebühren sind wieder einzuplanen.
FlowHomes Tipp
Kaufnebenkosten immer vollständig mitrechnen – sie können mehrere Tausend Euro ausmachen.
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Geprüfte Information
Unsere ImmoNews basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen österreichischer Behörden und offizieller Stellen. Bei individuellen steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen ziehen wir die entsprechenden Experten aus unserem Netzwerk hinzu.
Quelle: oesterreich.gv.at / Bundesministerium für Justiz – Grundbuchgebühren · www.oesterreich.gv.at
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Die individuelle Situation kann abweichen. Bei steuerlichen und rechtlichen Fragen empfehlen wir die Prüfung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.