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KaufenFinanzierungSEIT JULI 2026

Eigenheim kaufen: Die befristete Grundbuchgebühren-Befreiung ist ausgelaufen

01. September 2026

Kurz erklärt

Für die Sonderbefreiung musste der Grundbuchsantrag grundsätzlich zwischen 1. Juli 2024 und 1. Juli 2026 einlangen und weitere Voraussetzungen erfüllen.

Bei neuen Käufen sind deshalb wieder die normalen Gebühren zu berücksichtigen:

  • 1,1 % für die Eintragung des Eigentumsrechts
  • 1,2 % für die Eintragung des Pfandrechts bei Finanzierung

Zuzüglich weiterer Gebühren und Kaufnebenkosten.

Beispiel

Kaufpreis bzw. maßgebliche Bemessungsgrundlage: € 500.000

  • Eigentumseintragung 1,1 %: € 5.500
  • Angenommener eingetragener Pfandbetrag: € 400.000
  • Pfandrecht 1,2 %: € 4.800

Zusammen: € 10.300 zuzüglich Eingabegebühr und weiterer Kaufnebenkosten.

Was bedeutet das für Sie?

Käufer

Alte Kaufnebenkostenrechner oder Finanzierungsberechnungen aus der Zeit der Gebührenbefreiung können zu niedrig angesetzt sein. Die vollen Gebühren sind wieder einzuplanen.

FlowHomes Tipp

Kaufnebenkosten immer vollständig mitrechnen – sie können mehrere Tausend Euro ausmachen.

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Geprüfte Information

Unsere ImmoNews basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen österreichischer Behörden und offizieller Stellen. Bei individuellen steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen ziehen wir die entsprechenden Experten aus unserem Netzwerk hinzu.

Quelle: oesterreich.gv.at / Bundesministerium für Justiz – Grundbuchgebühren · www.oesterreich.gv.at

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Die individuelle Situation kann abweichen. Bei steuerlichen und rechtlichen Fragen empfehlen wir die Prüfung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.

Bereit für dennächsten Schritt?

Lassen Sie uns herausfinden, wie wir Ihnen helfen können.

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