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KIM-V ist weg – warum Banken trotzdem weiterhin auf 90/40/35 achten

01. September 2026

Kurz erklärt

Die starre KIM-Verordnung gilt seit 1. Juli 2025 nicht mehr. Die FMA verwendet jedoch weiterhin folgende Werte als Leitlinie für solide Wohnimmobilienkredite:

  • maximal ca. 90 % Beleihungsquote
  • maximal ca. 40 % Kreditbelastung im Verhältnis zum Jahresnettoeinkommen
  • maximal ca. 35 Jahre Laufzeit

Banken können in einzelnen Fällen davon abweichen und eigene Vergabestandards verwenden.

Beispiel

Immobilienwert: € 500.000

90 % Beleihungsquote: € 450.000

Die Leitlinie würde damit grundsätzlich auf einen maximalen Kredit im Bereich von € 450.000 bezogen auf diese Sicherheit hinauslaufen.

Zusätzlich entstehen Kaufnebenkosten. Deshalb kann der tatsächliche Eigenmittelbedarf deutlich über € 50.000 liegen.

Was bedeutet das für Sie?

Käufer

„KIM-V abgeschafft“ bedeutet nicht: Immobilienkauf ohne Eigenkapital für jeden. Aber Banken haben heute mehr Flexibilität bei gut begründeten Fällen.

FlowHomes Tipp

Finanzierung möglichst vor der konkreten Immobiliensuche grob abklären. Damit wissen Käufer, in welchem Preisbereich sie tatsächlich suchen können.

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Geprüfte Information

Unsere ImmoNews basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen österreichischer Behörden und offizieller Stellen. Bei individuellen steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen ziehen wir die entsprechenden Experten aus unserem Netzwerk hinzu.

Quelle: Finanzmarktaufsicht Österreich – Wohnimmobilienkredite · www.fma.gv.at

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Die individuelle Situation kann abweichen. Bei steuerlichen und rechtlichen Fragen empfehlen wir die Prüfung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.

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