Kurz erklärt
Bei Wohnungsmietverträgen im Anwendungsbereich der neuen gesetzlichen Regelungen werden vertragliche Wertsicherungen begrenzt. Valorisierungen erfolgen grundsätzlich zum 1. April.
Bei gesetzlich regulierten Richtwerten und bestimmten Mietzinsbeträgen gilt zusätzlich:
- 2026 maximal +1 %
- 2027 maximal +2 %
Ab 2028 gilt bei höherer Inflation ein besonderes Berechnungsmodell.
Wichtig: Die 1-%- bzw. 2 %-Grenze bedeutet nicht, dass jede frei vereinbarte Wohnungsmiete automatisch nur um diesen Prozentsatz steigen darf. Das konkrete Mietrechtsregime und der Mietvertrag sind entscheidend.
Für einen relevanten Mietzinsbetrag von € 1.000 gilt bei gesetzlicher 1 %-Deckelung:
Erhöhung höchstens: € 10
Bei einer darauf folgenden 2 %-Deckelung wären auf € 1.010 maximal weitere € 20,20 möglich.
Was bedeutet das für Sie?
Mieter
Eine vorgeschriebene Mietanpassung sollte nicht nur anhand des Verbraucherpreisindex geprüft werden.
Vermieter
Alte automatische VPI-Berechnungen sollten nicht ungeprüft weiterverwendet werden.
FlowHomes Tipp
Vor jeder Mietanpassung prüfen, welches Mietrechtsregime gilt und ob die Deckelung greift.
Frage zu einer Immobilie stellen
Geprüfte Information
Unsere ImmoNews basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen österreichischer Behörden und offizieller Stellen. Bei individuellen steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen ziehen wir die entsprechenden Experten aus unserem Netzwerk hinzu.
Quelle: RIS – Mieten-Wertsicherungsgesetz und Richtwertgesetz · www.ris.bka.gv.at
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Die individuelle Situation kann abweichen. Bei steuerlichen und rechtlichen Fragen empfehlen wir die Prüfung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.