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MietenFörderungSalzburgSEIT 1.4.2026

Wohnbeihilfe Salzburg: Diese Mietobergrenzen gelten seit April 2026

01. September 2026

Kurz erklärt

Für nicht geförderte Mietwohnungen darf der vereinbarte Hauptmietzins bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Seit 1. April 2026 gelten:

  • € 12,57/m² in Salzburg Stadt, bestimmten größeren Gemeinden und unmittelbar angrenzenden Gemeinden
  • € 11,17/m² in den übrigen Gemeinden Salzburgs

Weitere Voraussetzungen wie Einkommen und Haushaltsgröße müssen ebenfalls erfüllt werden.

Beispiel

Wohnung in Salzburg Stadt: 65 m²

Maximaler Hauptmietzins für diese Voraussetzung:

65 × € 12,57 = € 817,05 netto Hauptmietzins

Betriebskosten, Heizung und andere Bestandteile sind gesondert zu betrachten. Das bedeutet noch nicht automatisch, dass Wohnbeihilfe gewährt wird – sämtliche Förderkriterien müssen erfüllt sein.

Was bedeutet das für Sie?

Mieter

Die Mietobergrenze ist nur eine von mehreren Voraussetzungen. Einkommen und Haushaltsgröße müssen ebenfalls passen.

FlowHomes Tipp

Vor einem Wohnbeihilfe-Antrag prüfen, ob sämtliche Kriterien erfüllt sind – nicht nur die Mietgrenze.

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Geprüfte Information

Unsere ImmoNews basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen österreichischer Behörden und offizieller Stellen. Bei individuellen steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen ziehen wir die entsprechenden Experten aus unserem Netzwerk hinzu.

Quelle: Land Salzburg – Wohnbeihilfe · www.salzburg.gv.at

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Die individuelle Situation kann abweichen. Bei steuerlichen und rechtlichen Fragen empfehlen wir die Prüfung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.

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