Kurz erklärt
Für nicht geförderte Mietwohnungen darf der vereinbarte Hauptmietzins bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Seit 1. April 2026 gelten:
- € 12,57/m² in Salzburg Stadt, bestimmten größeren Gemeinden und unmittelbar angrenzenden Gemeinden
- € 11,17/m² in den übrigen Gemeinden Salzburgs
Weitere Voraussetzungen wie Einkommen und Haushaltsgröße müssen ebenfalls erfüllt werden.
Wohnung in Salzburg Stadt: 65 m²
Maximaler Hauptmietzins für diese Voraussetzung:
65 × € 12,57 = € 817,05 netto Hauptmietzins
Betriebskosten, Heizung und andere Bestandteile sind gesondert zu betrachten. Das bedeutet noch nicht automatisch, dass Wohnbeihilfe gewährt wird – sämtliche Förderkriterien müssen erfüllt sein.
Was bedeutet das für Sie?
Mieter
Die Mietobergrenze ist nur eine von mehreren Voraussetzungen. Einkommen und Haushaltsgröße müssen ebenfalls passen.
FlowHomes Tipp
Vor einem Wohnbeihilfe-Antrag prüfen, ob sämtliche Kriterien erfüllt sind – nicht nur die Mietgrenze.
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Geprüfte Information
Unsere ImmoNews basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen österreichischer Behörden und offizieller Stellen. Bei individuellen steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen ziehen wir die entsprechenden Experten aus unserem Netzwerk hinzu.
Quelle: Land Salzburg – Wohnbeihilfe · www.salzburg.gv.at
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Die individuelle Situation kann abweichen. Bei steuerlichen und rechtlichen Fragen empfehlen wir die Prüfung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.