Kurz erklärt
Die veröffentlichten Förderbeträge verändern sich beispielsweise wie folgt:
- 1–2 Personen: bisher € 52.000 → neu € 32.000
- 3–4 Personen: bisher € 62.000 → neu € 42.000
- 5+ Personen / Jungfamilien / Alleinerziehende: bisher € 72.000 → neu € 52.000
- Kinderreiche Familien: bisher € 80.000 → neu € 62.000
Es bestehen Übergangsbestimmungen.
Ein Paar erfüllt sämtliche Fördervoraussetzungen.
Kauf der Mietkaufwohnung noch vor dem 1. Jänner 2027 und rechtzeitiger Antrag innerhalb der Übergangsregel: möglicherweise € 52.000
Bei einem Kauf ab 1. Jänner 2027 nach der neuen veröffentlichten Regel: € 32.000
Unterschied: € 20.000
Was bedeutet das für Sie?
Wichtig
Die bisherigen Fördersätze können laut Land Salzburg noch gelten, wenn der Kauf vor dem 1. Jänner 2027 erfolgt und das Förderansuchen spätestens bis 31. März 2027 gestellt wird.
FlowHomes Tipp
Den Kaufzeitpunkt genau planen – ein paar Wochen können mehrere Tausend Euro Förderung ausmachen.
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Geprüfte Information
Unsere ImmoNews basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen österreichischer Behörden und offizieller Stellen. Bei individuellen steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen ziehen wir die entsprechenden Experten aus unserem Netzwerk hinzu.
Quelle: Land Salzburg – Eigentumsförderung Mietkauf · www.salzburg.gv.at
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Die individuelle Situation kann abweichen. Bei steuerlichen und rechtlichen Fragen empfehlen wir die Prüfung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.